Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Malerei REICHETSEDER GmbH & Co KG

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäfte der Malerei REICHETSEDER GmbH & Co KG (im Folgenden kurz: REICHETSEDER). Abweichende Bedingungen sind ausschließlich nach firmenmäßiger schriftlicher Bestätigung gültig.

Angebote

Angebote werden von REICHETSEDER nur schriftlich erstellt. Angebote sind ausnahmslos unverbindlich und freibleibend, soferne im Angebot keine abweichende Bedingung enthalten ist. Ein Auftrag kommt ausschließlich durch eine firmenmäßig unterfertigte schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

Mitwirkungspflicht

Zur Ausführung der Leistung ist REICHETSEDER frühestens verpflichtet, wenn alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber mit seiner Leistungsverpflichtung nicht in Verzug ist, sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Auftragsausführung geschaffen wurden. Dafür ist grundsätzlich der Auftraggeber verantwortlich. Erforderliche Bewilligungen Dritter sowie Meldungen bei Behörden hat der Auftraggeber auf seine Kosten zu veranlassen.
Für die freie Zufahrt zur Baustelle sowie zur Abladestelle und für den Zugang zum tatsächlichen Leistungsort an der Baustelle hat der Auftraggeber zu sorgen.
Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungserbringung kostenlos geeignete Räume für die gesicherte Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen. Für Beschädigungen, Nachteile und Verluste (Diebstahl), die nicht von uns zu vertreten sind, hat der Auftraggeber einzustehen und uns völlig schad- und klaglos zu halten, insbesondere wenn der Auftraggeber keinen zur Aufbewahrung von Material und Maschinen geeigneten und ausreichend verschließbaren Raum zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber hat die für die Leistungsausführung erforderlichen Strom- und Wassermengen sowie alle sonstigen Infrastrukturleistungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Kostenvoranschläge von REICHETSEDER werden ausschließlich ohne Gewährleistung erstellt. Die Anwendung von § 1170a Abs 1 ABGB wird demnach ausnahmslos ausgeschlossen.
Preise: Die vereinbarten Preise gelten unter der Bedingung, dass die Arbeiten zu den von REICHETSEDER im Auftrag vereinbarten Terminen ausgeführt werden können. Soferne die Ausführung der Arbeiten durch Umstände verzögert oder erschwert wird, die nicht von REICHETSEDER zu vertreten sind, ist REICHETSEDER berechtigt, einen angemessenen Mehrpreis für die daraus resultierenden erhöhten Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Sämtliche Preise verstehen sich, wenn die Umsatzsteuer nicht ausdrücklich angeführt ist, als Nettopreise. Die Anwendung von § 1170a Abs 2 ABGB wird in diesem Zusammenhang ausschließlich ausgeschlossen.
Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit bereitgestellter Pläne und Maßangaben. REICHETSEDER ist nicht verpflichtet, solche Angaben zu überprüfen bzw. den Auftraggeber im Falle unvollständiger und/oder unrichtiger Plänen und Maßangaben zu warnen.
Der Auftraggeber haftet für die Sicherheit der von REICHETSEDER oder ihren Lieferanten angelieferten und am Leistungsort gelagerten oder montierten Materialien und Geräte.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von REICHETSEDER aufzurechnen, soweit diese nicht entweder ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist REICHETSEDER wahlweise berechtigt, weitere Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche vom Vertrag nach Setzung einer 8-tägigen Nachfrist zurück zu treten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden 1 % Zinsen per Monat verrechnet.
REICHETSEDER ist berechtigt, Zahlungen ohne Widmung auf jedwede andere Schuld des Auftraggebers anzurechnen. Dem Auftraggeber steht die Einbehaltung eines Haft- und/oder Deckungsrücklasses nur dann zu, wenn ein solcher ausdrücklich vereinbart ist. In jedem Fall kann ein vereinbarter Haft- und Deckungsrücklass durch eine Bankgarantie abgelöst werden.

Termine

Vereinbarte Termine sind nur dann Fixtermine, wenn dies ausdrücklich schriftlich von REICHETSEDER bestätigt wird. Eine Überschreitung von vereinbarten Terminen um maximal eine Woche gilt vom Auftraggeber als ausdrücklich genehmigt. Im Falle eines Verzuges um mehr als eine Woche ist der Auftraggeber verpflichtet, REICHETSEDER eine angemessene Nachfrist, mindestens im Ausmaß von vier Wochen, zur Fertigstellung der Arbeiten einzuräumen. Soferne die Arbeiten binnen dieser Nachfrist fertiggestellt werden, sind weitere Ansprüche des Auftraggebers wegen des Verzuges, insbesondere Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten, montierten oder sonst übergebenen Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von REICHETSEDER. REICHETSEDER ist bei der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes auch berechtigt, Waren zurück zu nehmen und dabei auch montiertes Material abzumontieren. Die Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Kosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ein Eigentumsvorbehalt gilt zur Sicherung sämtlicher Forderungen gegen den Auftraggeber. REICHETSEDER ist berechtigt, einen vereinbarten Eigentumsvorbehalt zur Gänze geltend zu machen, auch wenn der Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren eine allfällige offene Forderung übersteigt.

Beschränkung des Leistungsumfanges

Für die Beschädigung von Leitungen haftet REICHETSEDER nur, wenn der Auftraggeber den Verlauf der Rohre genau bekannt gegeben hat. Diese Haftung beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit.
Für vom Auftraggeber beigestellte Geräte und Materialien wird keine Gewähr geleistet. REICHETSEDER ist auch nicht verpflichtet, die beigestellte Materialien und Waren auf ihre Tauglichkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen.

Gewährleistung

REICHETSEDER leistet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, Gewähr für eine Lieferung bzw. Ausführung der Arbeiten entsprechend den im Auftrag vereinbarten Bedingungen, sowie dem jeweiligen Stand der Technik.
Eine darüber hinausgehende Gewährleistung für besondere Eigenschaften bzw. eine besondere Eignung wird von REICHETSEDER nur dann übernommen, wenn dies im Auftrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lieferungen und Leistungen unverzüglich zu überprüfen und allfällige Mängel binnen einer Frist von längstens 4 Wochen ab Lieferung bzw. Leistungserbringung schriftlich zu rügen, andernfalls Gewährleistungsansprüche ausnahmslos erlöschen.

Schadenersatz

REICHETSEDER haftet ausschließlich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Jede Haftung für reine Vermögensschäden, für indirekte Schäden sowie für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.

Schriftformerfordernis

Änderungen sowie Ergänzungen des Umfanges sowie der Bedingungen von Aufträgen sind ausschließlich nach schriftlicher firmenmäßiger Bestätigung durch REICHETSEDER gültig.

Datenschutzerklärung / Einwilligungserklärung

Die Datenschutzerklärung von REICHETSEDER ist im Internet unter folgenden Link abrufbar: Datenschutzerklärung öffnen
Diese Datenschutzerklärung liegt ebenfalls sämtlichen Geschäften sowie sämtlichen Geschäftsbeziehungen von REICHETSEDER zugrunde. Jedenfalls erklärt jeder Kunde sein ausdrückliches Einverständnis, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten sowie allfällige Fotos oder sonstige bildliche Darstellung der von REICHETSEDER auftragsgemäß erbrachten Leistungen von REICHETSEDER zu Zwecken der Werbung bzw. als Referenzprojekte bzw. zu anderen vergleichbaren Zwecke verwendet werden, sowie an Subunternehmer weitergegeben werden dürfen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von REICHETSEDER. Gerichtsstand ist Linz. Es gilt österreichisches Recht.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer unwirksamen Vorschrift gilt eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen am nächsten kommt und zulässig ist.